Vertragsstrafe bei Verzug
Verzögert sich der Bau eines Bungalows über dievereinbarte Frist hinaus, kann eine Vertragsstrafe vereinbart werden. Diesesorgt für eine finanzielle Entschädigung des Bauherren und dient als Anreiz fürden Bauträger, den Bau pünktlich abzuschließen.Ein Bauherr,der beispielsweise einen 100 m² großen Bungalow plant, kann bei einerVerzögerung von mehreren Wochen eine Entschädigung erhalten, um zusätzlicheMietkosten auszugleichen.